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Sind Sie vorbereitet? Datenschutz in der Arzt- und Zahnarztpraxis

Sind Sie vorbereitet? Datenschutz in der Arzt- und Zahnarztpraxis.

Der Datenschutz rückt zunehmend in den Vordergrund, so werden ab Mai 2018 die EU-Datenschutzgrundverordnung und die Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz und in der Konsequenz auch die Verarbeitung von Patientendaten in Arzt- und Zahnarztpraxen davon betroffen sein. Für die Deutschen handelt es bei der Datensicherheit um ein hoch relevantes Thema: 93 Prozent der Deutschen liegt es am Herzen. Ihrem Hausarzt ihre persönlichen Daten anzuvertrauen? Damit haben rund 86 Prozent kein Problem. Damit wird auch deutlich, wie groß das Vertrauen der Patienten in ihre Ärzte und Zahnärzte ist.

Ab Mai wird dies auch in der Gesetzgebung berücksichtigt. Genauer: Ab dem 25. Mai drohen unter der DSGVO hohe Bußgelder. So soll aus Sicht des Gesetzgebers die Relevanz des Themas betont werden.  Aus diesem Grund soll jede Arzt- und Zahnarztpraxis sich mit den grundsätzlichen Fragen des Datenschutzes auskennen. Dazu sollte der Praxisinhaber*in unbedingt einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen.

Ein paar Punkte zum Datenschutz

Ein paar Stichpunkte, die berücksichtigt und angesprochen werden sollten:

  • Jede Praxis sollte ein praxiseigenes Datenschutzkonzept erarbeiten. Es sollte bei Rückfragen der zuständigen Behörden belegen, dass man sich mit dem Thema ernsthaft auseinander gesetzt hat.
  • Auf der Praxiswebseite sollte eine ausführliche Datenschutzerklärung aufgeführt werden, u.a. zur Datenerfassung durch Google Analytics, Verwendung von Sozialen Medien. Alle Webseiten, die ein Kontaktformular haben, sollten außerdem eine SSL-Verschlüsselung besitzen. Diese ist beim Hoster der Homepage zu beantragen.
  • Es sollte betriebsinterne Richtlinien festgelegt werden, zum Beispiel wie die Praxis mit Patientendaten umgeht und wie lange diese Daten gespeichert werden.
  • Praxen brauchen weiterhin ein Verarbeitungsverzeichnis. Darin werden alle wichtigen Verarbeitungsvorgänge erfasst und auf ihre Richtigkeit geprüft.
  • Mitarbeiter sollten regelmäßig zum Datenschutz geschult werden.
  • Maßnahmen, unter anderem regelmäßige Backups und gute Passwörter, müssen installiert werden.
  • Praxen mit mehr als 10 Mitarbeitern müssen einen Datenschutzbeauftragten beauftragen.

Wenn Sie noch mehr Unterstützung und Informationen wünschen, dann sollten Sie auf jeden Fall den Medizinanwalt Ihres Vertrauens ansprechen.

Powered by Dr. Karl Heinz Schnieder, Fachanwalt für Medizinrecht, Münster

Bildhinweis: shutterstock.com / ra2studio